Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen auf den parlamentarischen Weg gebracht. Folgende Maßnahmen sollen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 greifen:
- Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge;
- Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags (unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung);
- Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung (GdB) kleiner 50;
- Aktualisierung der GdB und deren Anpassung an das Sozialrecht, wodurch zukünftig ein Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem GdB von mindestens 20 berücksichtigt wird;
- Anhebung des Pflege-Pauschbetrags als persönliche Anerkennung der häuslichen Pflege bei gleichzeitiger Umstellung der Systematik sowie Gewährung eines Pflege-Pauschbetrags für die Pflegegrade 2 und 3.